Neue Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
Freitag, August 28th, 2009Als Reaktion auf die zuletzt bekannt gewordenen Fälle der umfassenden Mitarbeiterüberwachung in mehreren deutschen Großunternehmen ist auf Initiative der Bundesregierung eine konkretisierende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen worden (§ 32 BDSG – neu).
Diese neue Regelung wird zum 01.09.2009 in Kraft treten. Hierin wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf.
Die neue Vorschrift enthält eine allgemeine Regelung zum Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten, die die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis nicht ändern, sondern zusammenfassen. Nach Auffassung der Bundesregierung macht diese Regelung ein Gesetz zum Schutz der Beschäftigtendaten im Arbeitsleben allerdings nicht entbehrlich.
[Quelle: BMAS]
