Rechtliche und medizinische
Aspekte
Donnerstag 25.03.2010 um 19.00 Uhr
im Foyer der Rudolf-Wild- Halle
69214 Eppelheim
Inhalte des Vortrages:
- Abgrenzung zwichen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
- Wichtige Neuerungen durch das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009
- Reichweite und Verbindlichkeit
- Vorteile
- Risiken und Bedenken
- Gestaltung und Formerfordernis
- Umsetzung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
- Praktische Fallbeispiele
- Ärztliche und rechtliche Aspekte
Ablauf:
- Vortrag mit praktischen Hinweisen,
- Gelegenheit im Anschluss Fragen der Teilnehmer zu beantworten
Zielgruppe:
- Interessierte aller Alters- und Berufsgruppen , Betroffene, Angehörige
Warum Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung ?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, Ihre Angehörigen könnten für Sie handeln, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder wegen nachlassender geistiger Kräfte im Alter nicht mehr dazu in der Lage sind, eigene rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Wenn Sie für solche Fälle keine Vorsorge getroffen haben, kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer für Sie bestellen.
Selbst wenn in solchen Fällen Angehörige oder Vertrauenspersonen den behandelnden Ärzten Ihren Willen mitteilen, so ist dieser nicht verbindlich.
Damit Ihre Wünsche und Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben, empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Vorsorgeverfügungen.
Oftmals entstehen hierbei Verwirrungen, da solche Verfügungen nur dann wirksam umgesetzt werden können und dürfen, wenn einerseits die rechtlichen Voraussetzungen beachtet werden und andererseits der Adressat der Vorsorgeverfügung, insbesondere der behandelnde Arzt Ihren konkreten Willen auch erkennen kann.
Gerade bei Ankreuzformularen entsteht oftmals der Eindruck, dass der Verfasser -als er die Verfügung aufsetzte- keine ausreichende Kenntnis von Inhalt und Reichweite der Verfügung hatte, zum Beispiel da er keine Kenntnis von der Bedeutung verschiedener medizinischer Begriffe in den Formularen hatte.
Oftmals entstehen Ängste und Unsicherheiten, beispielsweise die Angst vor einem qualvollen Tod bei Entfernen einer PEG- ( Magen-)sonde durch Hunger und Durstgefühle oder einem Erstickungstod bei Abschalten der Herz- Lungen- Maschine.
Allein durch qualifizierte ärztliche Beratung im Vorfeld ist gewährleistet, dass solche Ängste unbegründet sind. Außerdem ist eine Patientenverfügung nur dann wirksam und wird nur dann umgesetzt, wenn der Betroffene in Kenntnis der in Betracht kommenden Umstände eine bewusste Entscheidung für einen bestimmten Fall getroffen hat.
An dieser Stelle treffen viele rechtliche und medizinische Fragestellungen aufeinander, die allein durch eine sinnvolle Kooperation im Rahmen ärztlicher und rechtlicher Beratung zu einer umfassenden zielführenden Lösung führen können.
Silke Morsch und Dr. Sabine Schinke wollen versuchen, Ihnen dieses sehr aktuelle Thema anhand von praktischen Beispielen aus dem Klinikalltag, sowohl aus rechtlicher als auch aus medizinischer Sicht zu veranschaulichen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme !
Silke Morsch , auch Fachanwältin für Familienrecht, kanzlei@w-rus.de und
Dr. med Sabine Schinke, Ärztin, Geriatrie, Bethanienkrankenhaus Heidelberg, sschinke@bethanien-heidelberg.de
Eintritt: 5,- € (inklusive Infomaterial)