Exklusivbindung an Spielervermittler und langfristiger Kündigungsausschluss bei einem Sportmanagementvertrag unwirksam
Mittwoch, Oktober 6th, 2010Zum Rechtsverhältnis des Athleten/Sportler – Agent/Manager sind zwei interessante Urteile ergangen. Das OLG Hamm (Urteil vom 8.1.2010, Az.: 12 U 124/09) hat entschieden, das ein Berater/Vermittler-Vertrag im Profi-Fußball mit dem Inhalt einer exklusiven Bindung an den Berater/Vermittler unwirksam ist. In dem Vertrag wurde vereinbart, das der Agent den Spieler in allen seine Tätigkeit als Berufsfußballspieler betreffenden Angelegenheiten, insbesondere beim Abschluss von Arbeitsverträgen beraten sollte. ferner wurde ausgeführt, das der Spieler sich “ausschließlich” von dem Agenten “beraten und unterstützen” lassen sollte. Diese Vereinbarung verstößt gegen § 297 Nr.4 SGB III und ist unwirksam. Hintergrund des Rechtstreit war, dass der Spieler beim Abschluss eines neues Arbeitsvertrag mit einem anderen Agenten zusammengearbeit hat und der “übergangene” Agent Schadenenersatz wegen entgangenen Gewinn gegenüber dem Spieler geltend gemacht hatte. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel wurde die Klage abgewiesen. Natürlich lässt sich die Entscheidung auch auf andere Sportarten, insbesondere auch auf Basketball übertragen.
Das LG Kleve (Urteil vom 16.3.2010, Az.: 3 O 15/10) hat erneut bestätigt, dass ein formularmäßiger, langfristiger Ausschluss des Kündigungrechts in einem Management vertrag zwischen Agent und Sportler sittenwidrig und damit unwirksam ist. In einem Vertrag zwischen einem Athleten und seinem Manager war vereinbart, dass die Möglichkeit der Kündigung ausgeschlossen wird. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von insgesamt sechs Jahren. Der Athlet wollte vorfristig aus dem Vertrag und hat, trotz des vertraglichen Kündigungsausschluss die Kündigung ausgesprochen. Zu Recht: Nach Ansicht des Gerichts wird der Berufssportler durch einen langfristigen Kündigungsausschluss erheblich in seinen Karrierechancen beieinträchtigt. Die Vertragsklausel war daher sittenwidrig und unwirksam. Das OLG Naumburg hatte zuvor entschieden, dass der Kündigungsausschluss bei einem zweijährigen Sportlerberatervertrag allerdings zulässig ist. Letzlich dürfte hier der Einzelfall (konkrete Karrierechancen, Alter des Sportlers, usw) entscheidend sein, für welchen Zeitraum das Kündigungsrecht ausgeschlossen werden kann.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht Jürgen Leister
