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	<title>Blog der Rechtsanwälte Paul Werle-Rüdinger, Dr. Frank Schoch und Jürgen Leister</title>
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		<title>BGH zu Mietwagenkosten: Urteil vom 12.04.2011, Az VI ZR 300/09</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 08:39:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[zum link hier
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.autoservicepraxis.de/unentschieden-im-duell-schwacke-vs-fraunhofer-1019624.html" target="_blank">zum link hier</a></p>
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		<title>Knast schützt nicht vor Kündigung-keine Jobgarantie bei Haft!</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Apr 2011 06:09:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers können grundsätzlich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, selbst wenn es sich um Bagatelldelikte handelt. Die Bienenstich-, -Maultaschen – und Pfandmarkenurteile sind hinlänglich bekannt. Was ist aber, wenn ein Mitarbeiter wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe antreten muss und die Straftat keinerlei Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist?
Das Bundesarbeitsgericht  musste folgenden Fall entscheiden: Ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers können grundsätzlich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, selbst wenn es sich um Bagatelldelikte handelt. Die Bienenstich-, -Maultaschen – und Pfandmarkenurteile sind hinlänglich bekannt. Was ist aber, wenn ein Mitarbeiter wegen einer Straftat eine Freiheitsstrafe antreten muss und die Straftat keinerlei Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist?</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht  musste folgenden Fall entscheiden: Ein Industriemechaniker war  seit über zehn Jahren bei Volkswagen beschäftigt. Im November 2006 wurde er wegen Rauschgiftdelikten in Haft genommen und anschließend zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt.  Der Arbeitsgeber hat schließlich den Arbeitsplatz des Inhaftierten im Jahr 2008 dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt und das Arbeitsverhältnis gekündigt. Hiergegen setze  sich der  Häftling zu Wehr und gewann zunächst vor dem LAG Niedersachsen. Das BAG(Urteil vom 24.3.2011 – 2 AZR 790/09) allerdings beurteilte den Sachverhalt anders und wies die Kündigungsschutzklage ab. Die Kündigung war als personenbedingte Kündigung gerechtfertigt, da der Kläger aufgrund seiner Haftstrafe dauerhaft an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert war. Der Arbeitgeber hat zwar eine Fürsorgepflicht für seinen Arbeitnehmer; ihm ist es aber nicht zuzumuten an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten, jedenfalls dann nicht, wenn die abzusitzende Haftstrafe länger als zwei Jahre andauert. Anders als bei einer langandauernden Erkrankung hat der  inhaftierte Arbeitnehmer es selbst verschuldet, dass er seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen kann.  Länger als zwei Jahre muss der Arbeitgeber jedenfalls nicht auf die Haftentlassung seines Mitarbeiters warten und kann in der Regel das Arbeitsverhältnis kündigen (Rechtanwalt Jürgen Leister,Fachanwalt für <a href="http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-heidelberg.de" target="_blank">Arbeitsrecht</a> und <a href="http://www.fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-heidelberg.de/" target="_blank">Verkehrsrecht</a> in Heidelberg).</p>
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		<title>Geld zurück-Schrott zurück !? Risiken bei der Bestimmung des Nacherfüllungsort</title>
		<link>http://blog.w-rus.de/2011/02/22/geld-zuruck-schrott-zuruck-risiken-bei-der-bestimmung-des-nacherfullungsort/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 08:20:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie kaufen ein neues oder ein gebrauchtes KFZ von dem Händler ihres  Vertrauens. Leider weist das Fahrzeug technische Mängel auf, die im  Kaufvertrag nicht erwähnt wurden. Nachdem der Verkäufer zur  Nacherfüllung, d.h. zur Beseitigung der Mängel aufgefordert wurde und  der Nacherfüllungsversuch fehlschlug, kann sodann der Rücktritt vom  Kaufvertrag erklärt werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie kaufen ein neues oder ein gebrauchtes KFZ von dem Händler ihres  Vertrauens. Leider weist das Fahrzeug technische Mängel auf, die im  Kaufvertrag nicht erwähnt wurden. Nachdem der Verkäufer zur  Nacherfüllung, d.h. zur Beseitigung der Mängel aufgefordert wurde und  der Nacherfüllungsversuch fehlschlug, kann sodann der Rücktritt vom  Kaufvertrag erklärt werden und Zug um Zug gegen Rückgabe des KFZ  erhalten Sie ihr Geld zurück (<em>das ist natürlich eine verkürzte  Darstellung, in der Praxis sind viele details, wie AGB, Erheblichkeit  des Mangels usw. zu beachten)</em>. Im Prinzip eigentlich eine klare  Sache. Zwischen Theorie und Praxis hat Justitia aber mal wieder  Fallstricke gespannt. Das mußte ein Käufer schmerzhaft erfahren. Im  Kaufvertrag war vereinbart, dass der Käufer das KFZ selbst am <strong>Firmensitz des Verkäufers abholt</strong>.  Nachdem Mängel gerügt wurden und diese vom Verkäufer nicht beseitigt  wurden, wurde schließlich der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und auf  Rückzahlung des Kaufpreises geklagt.</p>
<p>Wie bereits erwähnt, ist Voraussetzung für die Rückabwicklung des  Kaufvertrages, dass der Verkäufer die Möglichkeit haben muss die  gerügtem Mängel zu beseitigen. Hier wurde es aber unterlassen das  Fahrzeug<strong> am Firmensitz des Verkäufers</strong> zur Nachbesserung  zur Verfügung zu stellen. Das OLG Koblenz ( OLG Koblenz, Urteil vom  16.7.2010, 8 U 812/09) vertrat die Ansicht, dass bereits aus diesem  Grund die Voraussetzung des Rücktitts nicht vorliegen und hat die Klage  abgewiesen. Das Urteil überrascht, da nach der Rechtsprechung des BGH  (allerdings zum Werkvertrag) als Erfüllungsort der Gewährleistung der  Ort anzusehen ist, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der  Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet, also regelmäßig beim Käufer.</p>
<p>Im Hinblick auf die Entscheidung sollte daher vorsorglich das  Fahrzeug zum Verkäufer gebracht werden, und dort zur Nacherfüllung  angeboten werden. Sofern  Wohnort des Käufers und Firmensitz des Händler  weit entfernt voneinander sind, sollte eine ausdrückliche Vereinbarung  mit dem Händler getroffen werdn, um vor bösen Überrschungen gefeit zu  sein.</p>
<p><a href="http://www.fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-heidelberg.de/" target="_blank">Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Heidelberg</a></p>
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		<title>Ende der Kraftfahrzeugsteuer</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 08:15:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BFH hat entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung von KFZ-Steuern  erst endet, wenn das Kennzeichen entstempelt und die  Außerbetriebsetzung des Autos in der Zulassungsbescheinigung vermerkt  wurde (BFH, Beschluss vom 20.12.2010 &#8211; II B 42/10).
Der  Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das  Kfz des Klägers wurde wegen fehlenden  Versicherungsschutzes im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BFH hat entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung von KFZ-Steuern  erst endet, wenn das Kennzeichen entstempelt und die  Außerbetriebsetzung des Autos in der Zulassungsbescheinigung vermerkt  wurde (BFH, Beschluss vom 20.12.2010 &#8211; II B 42/10).</p>
<p>Der<em> </em> Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde<em>: </em>Das  Kfz des Klägers wurde wegen fehlenden  Versicherungsschutzes im April  2007 zwangsentstempelt worden. Daraufhin  beantragte der Kläger die  Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht für  das Jahr 2007. Das  Finanzamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab,  die Steuerpflicht  ende erst mit der Stilllegung des Kfz. Hierfür sei  neben der  Entstempelung der Kennzeichen <strong>auch die Eintragung der  Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung nötig.</strong></p>
<p>Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel hatten in allen Instanzen keinen Erfolg.</p>
<p>Die Steuerpflicht für ein Fahrzeug richtet sich nach  dessen  Zulassung zum Verkehr. Letztere ist wiederum nach der   Fahrzeug-Zulassungsverordnung von der Zuteilung eines Kennzeichens sowie   der Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung abhängig. Folglich  endet  nach Auffassung der Richter die Steuerpflicht erst dann, wenn   einerseits der Vermerk über die Außerbetriebsetzung in die   Zulassungsbescheinigung aufgenommen wurde und andererseits die   Kennzeichen entstempelt wurden.</p>
<p>Autofahren bleibt demnach ein teurer Spaß, auch wenn das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.</p>
<p><a href="http://www.fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-heidelberg.de/" target="_blank">Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Heidelberg</a></p>
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		<title>Neues zur Wohnfläche</title>
		<link>http://blog.w-rus.de/2011/01/25/neues-zur-wohnflache/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 15:08:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Frank Schoch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Miet- und WEG Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abweichung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertragsformular]]></category>
		<category><![CDATA[Minderung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnfläche]]></category>

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		<description><![CDATA[Abweichungen der vertraglich vereinbarten Wohnfläche beschäftigen den Bundesgerichtshof seit Jahren. Kurz zusammengefasst ist die Linie der Rechtsprechung für Vermieter, die im Mietvertrag Wohnflächenangaben machen,  extrem gefählich: Eine Abweichung von mehr als 10 % zur im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche stellt einen Mangel dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt (unter Umständen mit Rückforderung überzahlter Miete). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abweichungen der vertraglich vereinbarten Wohnfläche beschäftigen den Bundesgerichtshof seit Jahren. Kurz zusammengefasst ist die Linie der Rechtsprechung für Vermieter, die im Mietvertrag Wohnflächenangaben machen,  extrem gefählich: Eine Abweichung von mehr als 10 % zur im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche stellt einen Mangel dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt (unter Umständen mit Rückforderung überzahlter Miete). Der häufig vom Vermieter verwandte Zusatz &#8220;ca.&#8221; bei der Wohnflächenangabe im Mietvertrag ändert nichts an der Verbindlichkeit (BGH NZM 2004, 456). Auch in diesem Fall besteht ein Minderungsrecht bei einer Abweichung von mehr als 10 %. In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (BGH, NJW 2011, 220) zeigt der Bundesgerichtshof jetzt eine Möglichkeit für Vermieter auf, die eine Wohnflächenangabe im Mietvertrag aufnehmen wollen, ohne diese &#8220;verbindlich&#8221; zu vereinbaren (mit den vorstehend erläuterten Konsequenzen). Der Vermieter hatte zur Beschreibung der Räume (2 Zimmer, Küche, Bad) noch die  Angabe &#8220;ca. 54 qm&#8221;  hinzugefügt und <strong>weiter erläutert</strong>: &#8220;Diese Angabe dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der vermieteten Räume&#8221;. <strong>Weiter</strong> hatte der Vermieter bei den Regelungen zur Betriebskostenabrechnung festgehalten: &#8220;Soweit die Betriebskosten nicht nach Verbrauch erfolgt, werden diese nach einer Wohnfläche von 55 qm berechnet&#8221;. Für die Betriebskostenabrechnung bestand damit eine verbindliche Größenfestlegung.  Gerade im Hinblick auf die häufig falschen Wohnflächenangaben in der Praxis (sei es wegen geänderter Bauausführung, Täuschung des Verkäufers der Wohnung oder wegen schlichter Irrtümer oder wegen des unterschiedlichen Ansatzes von Balkonen/Terrassen) ist dringend anzuraten, die oben dargestellten Zusätze einer Flächenangabe im Mietvertrag hinzuzufügen! Man verbindet dann die Vorteile (Berechnungssicherheit bei den Betriebskosten, Erfüllung des Informationsinteresses des Mieters) mit der Vermeidung der Nachteile (mögliche Minderung der Miete).</p>
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		<title>SP.IN legal support keeps being helpful for many players</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 17:30:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Half way through the season SP.IN legal advisor Jürgen Leister has  already been able to help numerous players in conflict situations with  their employers. The service has been of great help to domestic and  international players dealing with labor, contract or team bankruptcy  issues for many years. While some of this [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.spinbb.net/index.php?id=aktuelles00&amp;no_cache=1&amp;tx_ttnews[tt_news]=574&amp;tx_ttnews[backPid]=272" target="_blank">Half way through the season SP.IN legal advisor Jürgen Leister has  already been able to help numerous players in conflict situations with  their employers. The service has been of great help to domestic and  international players dealing with labor, contract or team bankruptcy  issues for many years. While some of this years cases concerning illegal  firings or contract violations were settled succesfully in an official  dispute, in many other cases it was enough for the players to mention  the involvement of SP.IN and its lawyer to solve the problems with their  clubs.  Make sure to protect your rights and get professional advice in  uncomfortable legal situations &#8211; your players association is there to  help!</a></p>
<p><a href="http://www.w-rus.de" target="_blank">Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Heidelberg</a></p>
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		<title>Fröhliche Weihnachten !!</title>
		<link>http://blog.w-rus.de/2010/12/23/frohliche-weihnachten/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 08:08:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliche und frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr. Für Notfälle ist unsere Kanzlei auch zwischen den Jahren besetzt. Unfallschäden könne gerne auch online hier gemeldet werden. Wir bedanken uns bei allen unseren Mandanten für das, uns entgegengebrachte Vertrauen.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliche und frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr. Für Notfälle ist unsere Kanzlei auch zwischen den Jahren besetzt. Unfallschäden könne gerne auch online <a href="https://www.schadenfix.de/heidelberg.mvc/schadenservice/schadenmeldung" target="_blank">hier</a> gemeldet werden. Wir bedanken uns bei allen unseren Mandanten für das, uns entgegengebrachte Vertrauen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>passend zum Wetter: Die Winterreifenpflicht ist da !!</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 12:34:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 4.10.2010 tritt die Wintereifenpflicht in Kraft. Hier der Wortlaut zum Nachlesen. Bei Mißachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 40 €, mit Behinderung sogar 80 €.
Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 4.10.2010 tritt die Wintereifenpflicht in Kraft.<a href="http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl" target="_blank"> Hier</a> der Wortlaut zum Nachlesen. Bei Mißachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 40 €, mit Behinderung sogar 80 €.</p>
<p>Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg.</p>
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		<title>Die Richtgeschwindigkeit-das unbekannte Wesen</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 09:11:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Juergen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[zum Beitrag  hier klicken
Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>zum Beitrag <a href="http://www.schadenfixblog.de/die-richtgeschwindigkeit-das-unbekannte-wesen/" target="_blank"> hier klicken</a></p>
<p>Rechtsanwalt Jürgen Leister, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Heidelberg.</p>
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		<title>Gewerberaummietvertrag: Aufklärungspflicht über Verkaufssortiment</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 16:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Frank Schoch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Miet- und WEG Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Aufklärungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerberaummietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sortiment]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat in 2 Entscheidungen (Az. XII ZR 192/08 und XII ZR 123/09) festgestellt, dass der Mieter eines Ladens den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über den beabsichtigten Verkauf von Waren informieren muss, die von der öffentlichen Meinung fast ausschließlich mit der rechtsradikalen Szene in Verbindung gebracht werden. Unterläßt der Mieter diese gebotene Aufklärung, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in 2 Entscheidungen (Az. XII ZR 192/08 und XII ZR 123/09) festgestellt, dass der Mieter eines Ladens den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über den beabsichtigten Verkauf von Waren informieren muss, die von der öffentlichen Meinung fast ausschließlich mit der rechtsradikalen Szene in Verbindung gebracht werden. Unterläßt der Mieter diese gebotene Aufklärung, kann der Vermieter den Vertrag anfechten. Im konkreten Fall ging es um den Verkauf von Textilien eines Labels, das mit der rechtsradikalen Szene in Verbindung gebracht wird. Interessant an der Entscheidung über den konkreten Fall hinaus ist, dass der Senat zwar grundsätzlich daran festhält, dass es dem Vermieter obliegt, sich über Gefahren und Risiken eines Vertragsabschlusses zu informieren. Der Senat formuliert aber gleichzeitig die Ausnahme: Ist ein Umstand geeignet, dem Vermieter <strong>erheblichen wirtschaftlichen Schaden</strong> zuzufügen, muss der Mieter diesen Umstand ungefragt offenbahren. Entscheidend ist, ob der Vermieter Anlass zur Nachforschung hatte oder nicht. Bestand kein Grund zur näheren Recherche, muss der Mieter handeln und für Aufklärung sorgen. Die Entscheidung kann also zukünftig Ansatzpunkte liefern, Verträge mit Mietern zu beenden, deren Sortiment sich negativ auf eine Immobilie auswirkt, auch wenn feste Laufzeiten von langer Dauer vereinbart wurden. Vertragslaufzeiten von 10 Jahren und mehr sind bekanntlich im Gewerberaummietrecht nicht selten.</p>
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